Die Idee ist denkbar einfach: bis zu 12 demenzkranke Menschen leben in einem Haus zusammen. Jede/r Mieter/in hat ein eigenes Zimmer. Die Wohngemeinschaft wird mit den eigenen, über Jahrzehnte lieb gewonnenen Möbeln, Accessoires und Andenken eingerichtet. Gemeinsam genutzt werden Wohnzimmer bzw. Wohnküche. Räume, welche den Mittelpunkt aller Aktivitäten in der Wohngemeinschaft bilden.
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Pflege und individuelle Betreuung der Mieter/innen. Wichtige Entscheidungen wie z.B. die Auswahl neuer Mitbewohner/innen, trifft das Gremium der Selbstbestimmung. Es besteht aus Angehörigen und Betreuern, trifft sich regelmäßig und prägt das Miteinander in der Wohngemeinschaft ganz entscheidend.
Zusammen kochen, essen, spielen und leben...
Die große Wohnküche dient als Lebensmittelpunkt der WG - hier bringen sich die Bewohner ein, je nach persönlichen Möglichkeiten und Vorlieben. Bei schönem Wetter verlagert sich das Leben in den großzügig gepflasterten Innenhof mit überdachtem Freisitz und kleinem Nutzgarten. Bei der Gestaltung des Tagesablaufs, der Gartenarbeit, der Essenzubereitung und anderen Arbeiten des täglichen Lebens sind die Bewohner aktiv beteiligt. All dies geschieht in einem geschützten Rahmen, unter Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes, engagierten Angehörigen und ehrenamtlichen Personen. "Alles kann, nichts muss" stellt eine Grundregel für den Alltag dar. Auf eine fachlich versierte sowie menschlich zugewandte "Rund um die Uhr"-Betreuung wird dabei besonders geachtet. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine sehr gute Alternative zum Heimplatz - zur Unterbringung in einem Altenheim oder einem Pflegeheim. Im eigens hierfür eingerichteten Gästebereich können Angehörige übernachten. Die Nutzung des Gästebereichs, wie auch alle anderen das Gemeinwesen im Haus betreffenden Entscheidungen, werden durch die Mieter bzw. durch das Angehörigen-Gremium getroffen.
Grundlegendes wird im Mietvertrag und den Vereinbarungen des Angehörigen-Gremiums geregelt. Wer möchte kann in diesem Gremium aktiv mitarbeiten und gestalten. Wer dies nicht möchte oder aufgrund räumlicher Distanz nicht kann, delegiert sein Stimmrecht an Berechtigte.
Seit vielen Jahren gibt es in Frankreich und den Niederlanden ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenzkranke Menschen. In Deutschland sind bereits in den 90er Jahren die ersten Wohngemeinschaften entstanden (www.kda.de). Schätzungen gehen inzwischen von über 500 Wohngemeinschaften im gesamten Bundesgebiet aus.
Das private Zimmer als Rückzugsmöglichkeit, eingerichtet mit persönlichen Gegenständen und Möbeln. Ein persönlicher Wohlfühlraum für jeden Bewohner. In Absprache mit dem Angehörigen-Gremium ist sogar das Halten bestimmter Haustiere möglich.
Pressestimmen
Aktuelles
Artikel Spalter Monatsspiegel Ausgabe August 2014 zu finden auf Seite 23
Die Vermietung erfolgt direkt durch die Initiatoren der Wohngemeinschaft und Eigentümer des Gebäudes. Mit jedem der maximal 12 Bewohner wird ein eigener Mietvertrag geschlossen. Die Mietkosten variieren geringfügig je nach Zimmergröße. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus
Miete
Nebenkosten wie Heizung, Strom etc.
Haushaltsgeld
Betreuung im Alltag
Pflegeleistung nach Pflegestufe
Die Gesamtkosten bzw. Zuzahlungen liegen regelmäßig weit unter denen, welche für einen entsprechenden Heim- oder Pflegeplatz in einer Einrichtung der großen regionalen Träger anfallen.
Anfragen zur Vermietung:
Andreas Zottmann
Albrecht-Achilles-Str. 8
91174 Spalt
Tel: 09175 90 68 51
Email:
zottmann.andreas@gmail.com
Ziel ist es, den betroffenen Menschen ein möglichst selbstbetimmtes Leben in einer überschaubaren Gemeinschaft zu bieten. Eine Gemeinschaft welche gleichzeitig schützt aber auch auffordert, im Rahmen der noch vorhandenen Möglichkeiten, am Leben teil zu haben.
Grundsätzlich hat in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, jeder Bewohner das Recht, seinen Pflegedienst selbst zu wählen. In der Regel ist es aber so, dass sich die Wohngemeinschaft auf einen gemeinsamen Dienstleister einigt. Hierdurch wird ein Höchstmaß an Alltagsqualität und Zuwendung für alle Bewohner erreicht.
Das Gremium der Selbstbestimmung, bestehend aus Angehörigen und Betreuer, hat sich für das Haus "Wohnen am See" darauf geeinigt, mit einem Pflegedienst eine Rahmenvereinbarungen zu erarbeiten.
Die für Alltagsbetreuung und Pflege notwendigen Dienstleistungen sind Vertrags-grundlage. Umfang der Leistungen, sowie deren genaue Ausgestaltung, wurden durch das Angehörigen-Gremium im Detail festgelegt und werden nach Bedarf fortlaufend optimiert.
Es wird damit eine gleichbleibend hohe, 24 - Stunden - Betreuung für alle Bewohner der WG gewährleistet. Der Organisationsaufwand für Angehörige und Betreuer bleibt auf ein Minimum reduziert.
Tagesablauf in der Wohngemeinschaft.
Selbstbestimmung der Mieter bleibt
erhalten - Offenheit und Transparenz.
Pflegedienst ist frei wählbar.
WG ist baulich, organisatorisch und
wirtschaftlich selbständig.
Max. 12 pflege- und
betreuungsbedürftige Personen.
Individuelle Ausgestaltung der Pflege- und Betreuungsleistung in der WG.
Kontaktaufnahme mit dem Vermieter.
Besichtigung der Räumlichkeiten.
Vorstellung der anderen Angehörigen und Mitarbeitern des Pflegedienstes.
Besprechung der Kosten und Vertragsdetails.
Abschluss Mietvertrag mit dem Vermieter.
Abschluss Betreungs- Pflegevertrag mit dem Pflegedienst.
Bezug des gemieteten Zimmers und Einrichtung mit eigenen Möbeln des Mieters.
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