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Gemeinsam wohnen


Die Idee ist denkbar einfach: bis zu 12 demenzkranke Menschen leben in einem Haus zusammen. Jede/r Mieter/in hat ein eigenes Zimmer. Die Wohngemeinschaft wird mit den eigenen, über Jahrzehnte lieb gewonnenen Möbeln, Accessoires und Andenken eingerichtet. Gemeinsam genutzt werden  Wohnzimmer bzw. Wohnküche.  Räume, welche den Mittelpunkt aller Aktivitäten in der Wohngemeinschaft bilden.


Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Pflege und individuelle Betreuung der Mieter/innen. Wichtige Entscheidungen wie z.B. die Auswahl neuer Mitbewohner/innen,  trifft das Gremium der Selbstbestimmung. Es besteht aus Angehörigen und Betreuern, trifft sich regelmäßig und prägt das Miteinander in der Wohngemeinschaft ganz entscheidend.


Zusammen kochen, essen, spielen und leben...


Die große Wohnküche dient als Lebensmittelpunkt der WG - hier bringen sich die Bewohner ein, je nach persönlichen Möglichkeiten und Vorlieben. Bei schönem Wetter verlagert sich das Leben in den großzügig gepflasterten Innenhof mit überdachtem Freisitz und kleinem Nutzgarten. Bei der Gestaltung des Tagesablaufs, der Gartenarbeit, der Essenzubereitung und anderen Arbeiten des täglichen Lebens sind die Bewohner aktiv beteiligt. All dies geschieht in einem geschützten Rahmen, unter Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes, engagierten Angehörigen und ehrenamtlichen Personen. "Alles kann, nichts muss" stellt eine Grundregel für den Alltag dar. Auf eine  fachlich versierte sowie menschlich zugewandte "Rund um die Uhr"-Betreuung wird dabei besonders geachtet. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine sehr gute Alternative zum Heimplatz -  zur Unterbringung in  einem Altenheim oder einem Pflegeheim. Im eigens hierfür eingerichteten Gästebereich können Angehörige übernachten. Die Nutzung des Gästebereichs, wie auch alle anderen das Gemeinwesen im Haus betreffenden Entscheidungen, werden durch die Mieter bzw. durch das Angehörigen-Gremium getroffen.

Grundlegendes wird im Mietvertrag und den Vereinbarungen des Angehörigen-Gremiums geregelt. Wer möchte kann in diesem Gremium aktiv mitarbeiten und gestalten. Wer dies nicht möchte oder aufgrund räumlicher Distanz nicht kann, delegiert sein Stimmrecht an Berechtigte.


Selbstbestimmt leben


Seit vielen Jahren gibt es in Frankreich und den Niederlanden ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenzkranke Menschen. In Deutschland sind bereits in den 90er Jahren die ersten Wohngemeinschaften entstanden (www.kda.de). Schätzungen gehen inzwischen von über 500 Wohngemeinschaften im gesamten Bundesgebiet aus.


Das private Zimmer als Rückzugsmöglichkeit, eingerichtet mit persönlichen Gegenständen und Möbeln. Ein  persönlicher Wohlfühlraum für jeden Bewohner. In Absprache mit dem Angehörigen-Gremium ist sogar das Halten bestimmter Haustiere möglich.


Pressestimmen

nordbayern.de


Aktuelles













Artikel Spalter Monatsspiegel Ausgabe August 2014 zu finden auf Seite 23



Hier Flyer herunterladen

Vermietung:


Die Vermietung erfolgt direkt durch die  Initiatoren der Wohngemeinschaft  und Eigentümer des Gebäudes. Mit jedem der maximal 12 Bewohner wird ein eigener Mietvertrag geschlossen. Die Mietkosten variieren geringfügig je nach Zimmergröße. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus


 Miete

 Nebenkosten wie Heizung, Strom etc.

 Haushaltsgeld

 Betreuung im Alltag

 Pflegeleistung nach Pflegestufe


Die Gesamtkosten bzw. Zuzahlungen liegen  regelmäßig weit unter denen, welche für einen entsprechenden Heim-  oder Pflegeplatz  in einer Einrichtung  der großen regionalen Träger anfallen.


Anfragen zur Vermietung:


Andreas Zottmann

Albrecht-Achilles-Str. 8

91174 Spalt

Tel: 09175 90 68 51

Email:

zottmann.andreas@gmail.com

Der Leitgedanke


Ziel ist es, den betroffenen Menschen ein möglichst selbstbetimmtes Leben in einer überschaubaren Gemeinschaft zu bieten. Eine Gemeinschaft welche gleichzeitig schützt aber auch auffordert, im Rahmen der noch vorhandenen Möglichkeiten, am Leben teil zu haben.

Alltagsbetreuung und Pflege


Grundsätzlich hat in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, jeder Bewohner das Recht, seinen Pflegedienst selbst zu wählen. In der Regel ist es aber so, dass sich die Wohngemeinschaft auf einen gemeinsamen Dienstleister einigt. Hierdurch wird ein Höchstmaß an Alltagsqualität und Zuwendung für alle Bewohner erreicht.


Das Gremium der Selbstbestimmung, bestehend aus Angehörigen und  Betreuer, hat sich für das Haus "Wohnen am See" darauf geeinigt,  mit einem Pflegedienst eine  Rahmenvereinbarungen zu  erarbeiten.


Die für Alltagsbetreuung und Pflege notwendigen Dienstleistungen sind Vertrags-grundlage. Umfang der Leistungen, sowie deren genaue Ausgestaltung, wurden durch das  Angehörigen-Gremium im Detail festgelegt und werden nach Bedarf fortlaufend optimiert.


Es wird  damit  eine gleichbleibend hohe,   24 - Stunden - Betreuung für alle Bewohner der WG gewährleistet. Der Organisationsaufwand für Angehörige und Betreuer bleibt  auf ein Minimum reduziert.