Seit vielen Jahren gibt es in Frankreich und den Niederlanden ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenzkranke Menschen. In Deutschland sind bereits in den 90er Jahren die ersten Wohngemeinschaften entstanden (www.kda.de). Schätzungen gehen inzwischen von über 500 Wohngemeinschaften im gesamten Bundesgebiet aus.
Das private Zimmer als Rückzugsmöglichkeit, eingerichtet mit persönlichen Gegenständen und Möbeln. Ein persönlicher Wohlfühlraum für jeden Bewohner. In Absprache mit dem Angehörigen-Gremium ist sogar das Halten bestimmter Haustiere möglich.
Pressestimmen
Die Moderation hat gerade in der Gründungsphase einen hohen Stellenwert. Die Moderation gibt fachliche Hilfestellung und begleitet den Prozess des Zusammenwachsens der Wohngemeinschaft.
Ziel ist es, den betroffenen Menschen ein möglichst selbstbetimmtes Leben in einer überschaubaren Gemeinschaft zu bieten. Eine Gemeinschaft welche gleichzeitig schützt aber auch auffordert, im Rahmen der noch vorhandenen Möglichkeiten, am Leben teil zu haben.
Die Vermietung erfolgt direkt durch die Initiatoren der Wohngemeinschaft und Eigentümer des Gebäudes. Mit jedem der maximal 12 Bewohner wird ein eigener Mietvertrag geschlossen. Die Mietkosten variieren geringfügig je nach Zimmergröße. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus
Miete
Nebenkosten wie Heizung, Strom etc.
Haushaltsgeld
Betreuung im Alltag
Pflegeleistung nach Pflegestufe
Die Gesamtkosten bzw. Zuzahlungen liegen regelmäßig weit unter denen, welche für einen entsprechenden Heim- oder Pflegeplatz in einer Einrichtung der großen regionalen Träger anfallen.
Anfragen zur Vermietung:
Sandra Zottmann
Gänsgasse 23
91174 Spalt
Tel: 09175 90 68 51
Email:
beratung@wg-wohnen-am-see.de
Grundsätzlich hat in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, jeder Bewohner das Recht, seinen Pflegedienst selbst zu wählen. In der Regel ist es aber so, dass sich die Wohngemeinschaft auf einen gemeinsamen Dienstleister einigt. Hierdurch wird ein Höchstmaß an Alltagsqualität und Zuwendung für alle Bewohner erreicht.
Das Gremium der Selbstbestimmung, bestehend aus Angehörigen und Betreuer, hat sich für das Haus "Wohnen am See" darauf geeinigt, mit einem Pflegedienst eine Rahmenvereinbarungen zu erarbeiten.
Die für Alltagsbetreuung und Pflege notwendigen Dienstleistungen sind Vertrags-grundlage. Umfang der Leistungen, sowie deren genaue Ausgestaltung, wurden durch das Angehörigen-Gremium im Detail festgelegt und werden nach Bedarf fortlaufend optimiert.
Es wird damit eine gleichbleibend hohe, 24 - Stunden - Betreuung für alle Bewohner der WG gewährleistet. Der Organisationsaufwand für Angehörige und Betreuer bleibt auf ein Minimum reduziert.
Tagesablauf in der Wohngemeinschaft.
Selbstbestimmung der Mieter bleibt
erhalten - Offenheit und Transparenz.
Pflegedienst ist frei wählbar.
WG ist baulich, organisatorisch und
wirtschaftlich selbständig.
Max. 12 pflege- und
betreuungsbedürftige Personen.
Individuelle Ausgestaltung der Pflege- und Betreuungsleistung in der WG.
Kontaktaufnahme mit dem Vermieter.
Besichtigung der Räumlichkeiten.
Vorstellung der anderen Angehörigen und Mitarbeitern des Pflegedienstes.
Besprechung der Kosten und Vertragsdetails.
Abschluss Mietvertrag mit dem Vermieter.
Abschluss Betreungs- Pflegevertrag mit dem Pflegedienst.
Bezug des gemieteten Zimmers und Einrichtung mit eigenen Möbeln des Mieters.
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